Dachwartung
Bauschäden wirksam verhindern.
Das erreicht und bewirkt man durch regelmäßige Kontrollen, sogenannten Wartungen:
- Sichtkontrolle aller relevanten Dachbauteile
- Feststellung etwaig bestehender Mängel
- Dokumentation aller Feststellungen
- Erstellung eines bebilderten Berichtes
- Ausarbeitung von Instandsetzungs-Empfehlungen
- Die Ausführung erfolgt z.T und nach Absprache mittels Flugdrohnen
Warum? Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Wer möchte schon gerne von seinen eigenen Dachziegeln erschlagen werden? Negative Veränderungen lassen sich frühzeitig erkennen. Es können gezielt Gegenmaßnahmen ergriffen werden und Sturmschäden entstehen seltener.
Sturmschäden: mangelnde Dach-Wartung kann teuer werden
Wenn ein starker Sturm das Dach beschädigt, zahlt das normalerweise die Gebäudeversicherung. Doch die Zahl der extremen Wetterereignisse, die Stärke von Stürmen und damit das Ausmaß der Unwetterschäden steigen dramatisch an. Die Folge: Der so genannten „Sturmklausel“ zum Trotz wird längst nicht mehr jeder Schaden, der durch Stürme mit einer Windstärke von 8 und höher entsteht, reibungslos und in voller Höhe reguliert. Ist das Dach beispielsweise in einem schlechten Zustand, können Sturmschäden richtig teuer werden. Denn wer die Wartung vernachlässigt hat, muss mit dem teilweisen oder gar kompletten Verlust des Versicherungsschutzes durch die Gebäudeversicherung rechnen.
Natürlich können nicht alle Sturmschäden durch regelmäßige Wartungen verhindert werden, aber wer sein Dach regelmäßig von einem Fachmann warten lässt, hat seine Sorgfaltspflicht in jedem Fall erfüllt. Sollten trotz professioneller Wartung Schäden am Dach entstehen, werden diese in der Regel von der Versicherung anstandslos übernommen.
Die geringen Kosten für eine jährliche Wartung machen sich so schnell bezahlt. Man verhindert durch die fachgerechte Kontrolle und Dachwartung zugleich die Entstehung kostenintensiver Schäden und Folgeschäden, die unter Umständen durch das Eindringen von Feuchtigkeit, die Beschädigung der Bausubstanz oder Schimmel entstehen können.
Es besteht unsererseits keine Verpflichtung zu einem Wartungsvertrag. Sie können selbst entscheiden, ob und wann eine Wartung erfolgen soll – oder wir empfehlen Ihnen einen auf Ihr Gebäude abgestimmten Wartungsintervall. Insofern Sie dennoch den Abschluss eines Wartungsvertrages wünschen, so erfüllen wir auch diesen Wunsch, mit beidseitigem Recht zur jederzeitigen Vertragsbeendung.